Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Schwimmschule Babyfisch, Inhaberin Kinga Leinhos
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Schwimmschule Babyfisch, Inhaberin Kinga Leinhos, Kiefernweg 3, 56218 Mülheim-Kärlich (nachfolgend „Schwimmschule") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Teilnehmer" bzw. „Erziehungsberechtigte") über die Teilnahme an Schwimmkursen und sonstigen Angeboten der Schwimmschule.
(2) Vertragspartner der Schwimmschule sind bei minderjährigen Teilnehmern stets die Erziehungsberechtigten.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Schwimmschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich, per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder per WhatsApp. Die Anmeldung ist verbindlich.
(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande.
(3) Ein Anspruch auf Aufnahme in einen Kurs besteht nicht. Die Schwimmschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei vollständig belegten Kursen.
(4) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen.
§ 3 Kursangebot, Leistungsumfang
(1) Die Schwimmschule bietet Schwimmkurse für verschiedene Altersgruppen und Niveaustufen an (z. B. Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen, Anfängerkurse, Aufbaukurse). Inhalt, Dauer und Anzahl der Termine ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
(2) Die Schwimmschule ist berechtigt, Kursleitungen aus organisatorischen Gründen zu wechseln. Eine bestimmte Kursleiterin oder ein bestimmter Kursleiter wird nicht geschuldet.
(3) Bei Babyschwimm- und Kleinkindkursen erfolgt die Teilnahme grundsätzlich gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten im Wasser.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website der Schwimmschule veröffentlichten Preise oder die im individuellen Angebot genannten Preise.
(2) Die Kursgebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – vor Kursbeginn in voller Höhe fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das im Angebot genannte Konto oder bar gegen Quittung.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich die Schwimmschule vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
(4) Die Schwimmschule ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. [ANPASSEN, FALLS NICHT ZUTREFFEND]
§ 5 Rücktritt, Stornierung und Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich (per E-Mail genügt) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der Schwimmschule.
(2) Bei Stornierung gelten folgende Fristen ab Zugang der Stornierung:
- Bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
- Ab 6 Tagen vor Kursbeginn oder nach Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr
(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schwimmschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Eine Erstattung bei Nichtteilnahme an einzelnen Terminen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Versäumte Stunden können – soweit organisatorisch möglich – in Absprache mit der Schwimmschule nachgeholt werden, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(5) Bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen kann die Schwimmschule auf Kulanzbasis und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests einen Ersatztermin oder eine anteilige Gutschrift gewähren. Voraussetzung ist die unverzügliche Mitteilung.
§ 6 Absage durch die Schwimmschule
(1) Die Schwimmschule ist berechtigt, einen Kurs abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Kursleitung kurzfristig ausfällt, das Schwimmbad nicht zur Verfügung steht oder höhere Gewalt vorliegt.
(2) Im Falle einer Absage durch die Schwimmschule wird die bereits gezahlte Kursgebühr anteilig erstattet oder ein Ersatzkurs angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schwimmschule nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Einzelne Kurstermine, die aus Gründen ausfallen, die die Schwimmschule nicht zu vertreten hat (z. B. Schließung des Schwimmbades, höhere Gewalt), werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine anteilige Erstattung besteht nicht, solange mindestens 80 % der vereinbarten Kurseinheiten stattfinden.
§ 7 Pflichten der Teilnehmer und Aufsicht
(1) Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind gesundheitlich für die Teilnahme am Schwimmkurs geeignet ist. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder Erkrankungen, die für die Sicherheit im Wasser relevant sein können, sind der Schwimmschule vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen.
(2) Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer liegt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten. Sie übergeben das Kind unmittelbar zu Beginn der Schwimmstunde an die Kursleitung und nehmen es unmittelbar nach Ende der Schwimmstunde wieder in Empfang.
(3) Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Kursleitung am Beckenrand und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten am Beckenrand nach Ende der Schwimmstunde. In den Umkleide- und Sanitärbereichen sowie auf dem Weg zum und vom Schwimmbad obliegt die Aufsicht ausschließlich den Erziehungsberechtigten.
(4) Bei Babyschwimm- und Kleinkindkursen befindet sich stets ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind im Wasser. Die Aufsicht über das eigene Kind liegt während der gesamten Kurseinheit ausschließlich beim begleitenden Erziehungsberechtigten. Die Kursleitung erteilt Anleitungen, übernimmt jedoch keine Aufsichtspflicht über das einzelne Kind.
(5) Den Anweisungen der Kursleitung sowie den Bade- und Hausordnungen des jeweiligen Schwimmbades ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht.
§ 8 Haftung
(1) Die Schwimmschule haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Schwimmschule – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit bei Sach- und Vermögensschäden – ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
(5) Für mitgebrachte Wertgegenstände, Bekleidung und sonstiges persönliches Eigentum übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen des Schwimmbadbetreibers.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Eigene Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer oder Erziehungsberechtigte während des Kurses sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Schwimmschule sowie aller abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten gestattet.
(2) Sofern die Schwimmschule selbst Bild- oder Videoaufnahmen anfertigt und veröffentlichen möchte (z. B. auf der Website oder in sozialen Medien), erfolgt dies nur nach gesonderter, schriftlicher Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Schwimmschule, abrufbar auf der Website.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Schwimmschule. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – ebenfalls der Sitz der Schwimmschule.
(4) Die Schwimmschule ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Mai 2026